Wir würden uns freuen
... wenn Sie die Arbeit
des gemeinnützigen Vereins METROPOLENGARTEN AUF DAHLBUSCH e.V. mit einer
Spende unterstützen.
Für Ihre Spende erhalten Sie eine Spendenbescheinigung!
Die Satzung des METROPOLENGARTEN AUF DAHLBUSCH e.V. wurde vom Finanzamt Gelsenkirchen als gemeinnützig anerkannt und der Verein ist auf dem Registerblatt 2113 beim Amtsgericht Gelsenkirchen im Vereinsregister eingetragen.
Jetzt spenden für den „MetropolenGarten Gelsenkirchen Rotthausen“
Ihre Spende richten Sie bitte an:
Kontoinhaber: Metropolengarten auf Dahlbusch e. V.
Institut: Volksbank Ruhr Mitte e.V.
IBAN: DE 33 4226 0001 0511 0639 00
BIC: GENODEM1GBU<
Verwendungszweck: "Spende Metropolengarten"
Auszug aus der Vereinssatzung:
- Zweck des Vereins METROPOLENGARTEN auf Dahlbusch ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie die Förderun der Information über Lebensgrundlagen und ökologische Zusammenhänge in benachteiligten Regionen der Welt die Förderung von Kunst und Kultur durch wissenschaftliche Erforschung und experimentelle Archäologie, um traditionelle Handwerkstechniken neu zu entdecken und wiederzubeleben die Förderung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur die Förderung von Erziehung und Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie des globalen Lernens Förderung von fairen und gerechten Handelsstrukturen, die der Entwicklung dienen...
- Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: die Einrichtung von Gemeinschaftsgärten den Austausch der Kenntnisse, Transfer der guten Praxis Qualifizierung von Multiplikator/innen, Lehrer/innen-Fortbildungen, Künstlerpartnerschaften die Einrichtung von Lern- und Erlebnisorten die Erstellung und Weitergabe von Informationsmaterialien, Dokumentationen u.a.
- Begegnungs-, Kultur- und Informationsveranstaltungen die Unterstützung und Vernetzung lokaler Projekte in der Region
- Der Verein kann darüber hinaus alle weiteren steuerbegünstigtenTätigkeiten wahrnehmen, die der Zweckerfüllung dienen.
- Der Verein sieht seinen Wirkungskreis in erster Linie in der Stadt Gelsenkirchen und seinen einzelnen Stadtteilen. Er unterstützt und berät steuerbegünstigte Initiativen und Körperschaften mit vergleichbarer Zielsetzung und wird in überörtlichen Zusammenschlüssen mitwirken.